
Im Zeitalter des Internets und der digitalen Medien ist der Schutz des geistigen Eigentums wichtiger aber auch schwieriger denn je. Digitale Inhalte wie z.B. Filme, Musik, Hörbücher und Software lassen sich schnell und einfach von jedermann verlustfrei und in unbegrenzter Anzahl vervielfältigen und an Dritte weitergeben bzw. über das Internet "tauschen". Aber ist das überhaupt erlaubt? Was ist verboten? Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Rechtsverletzungen? Wie kann man sich als Urheber bzw. Rechteinhaber vor Rechtsverletzungen schützen oder diese verfolgen?
Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen zu den Themen Urheberrecht, Internet und Tauschbörsen. Im ersten Teil "Allgemeine Informationen" werden die aktuelle Situation sowie das Problem der massenhaften Verletzung geistiger Schutzgüter im Internet dargestellt. Im Teil "Abmahnungs-FAQ" beantworten wir Fragen für all diejenigen, die - ggf. von uns - eine Abmahnung wegen einer über ihren Internetanschluss begangenen Urheberrechtsverletzung erhalten haben. Unter der Überschrift "Was ist eigentlich erlaubt?" soll über die für den Verbraucher oftmals nur schwer verständliche Rechtsmaterie aufgeklärt werden, um so eine Sensibilisierung für die Wahrung geistigen Eigentums zu erreichen. Im Abschnitt "Wie kann ich mein geistiges Eigentum im Internet schützen und gegen Rechtsverletzungen vorgehen?" wird unsere Dienstleistung und Vorgehensweise für interessierte Schutzrechtsinhaber erläutert.
Geistiges Eigentum (z.B. Musik, Filme, Hörbücher, Texte, Computerprogramme) ist in Deutschland insbesondere nach dem Urhebergesetz (UrhG) geschützt. Danach ist nur der Rechteinhaber dazu berechtigt, das geistige Eigentum zu nutzen bzw. zu verwerten. Dies kann z.B. sein ein Komponist, eine Plattenfirma (Tonträgerhersteller), ein Musikverlag, ein Sänger oder Musiker, ein Autor, ein Filmhersteller oder auch ein Computersoftwarehersteller um nur einige Beispiele aufzuzählen. Werden die ausschließlich dem Rechteinhaber zustehenden Nutzungsrechte von einem Dritten verletzt (z.B. dadurch, dass Musikdateien, Videofilme, Hörbücher oder Software in sog. Tauschbörsen angeboten oder herunter geladen werden, ohne, dass zuvor vom Rechteinhaber eine entsprechende Genehmigung eingeholt wurde), stehen dem Rechteinhaber Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz sowie weitere Ansprüche gegenüber dem Schädiger zu (vgl. §§ 97 ff. UrhG). Darüber hinaus stellen Urheberrechtsverletzungen auch Straftaten dar und können, wenn sie zur Strafanzeige gebracht werden mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden (vgl. §§ 106 ff. UrhG).
Dennoch wird geistiges Eigentum heutzutage ständig und massenhaft verletzt. Dies geschieht seit einigen Jahren vorwiegend im Internet (z.B. in sog. „Tauschbörsen“ wie z.B. eMule, eDonkey, Bit-Torrent und sog. „One-Click-Hostern“ wie z.B. Rapidshare) sowie durch das illegale Vervielfältigen digitaler Datenträger wie z.B. Cd’s und DVD’s. Durch diese unbefugten und somit illegalen Nutzungen werden die betreffenden Rechteinhaber in ihren Rechten massiv verletzt und es entstehen immense wirtschaftliche Schäden und Verluste sowohl für die Rechteinhaber und den gesamten Industriezweig der Musik-und Unterhaltungsbranche, aber auch für den Staat. Denn einerseits sinkt bei den betroffenen Kreisen das Vertrauen in den Rechtsstaat und in die Effektivität der Justiz, andererseits entgehen der Staatskasse jährlich durch die illegalen und unbezahlten Downloads Steuereinnahmen in zigfacher Millionenhöhe. Dieser Zustand kann daher so nicht hingenommen werden. Die Ernsthaftigkeit der Bedrohung für die gesamte Kreativwirtschaft wird anhand der nachfolgenden Zahlen anschaulich.
Allein durch illegale Vervielfältigungen im Internet mittels Uploads/Downloads von Musikdateien entstehen in Deutschland jährlich Verluste in Milliardenhöhe. Dadurch drohen mittlerweile ganze Wirtschaftszweige, in ihrer Existenz vernichtet zu werden. Am Beispiel der Musikindustrie lässt sich aufzeigen, dass mit dem Beginn der massenhaften und flächendeckenden Verfügbarkeit von CD- Brennern und von Breitband-Internetanschlüssen (DSL) in Deutschland Anfang dieses Jahrtausends die Umsätze in der Musikbranche pro Jahr im Durchschnitt um teilweise mehr als 10% gesunken sind. Auch wenn hier – teilweise zu guter Recht – auch andere Faktoren als mitursächlich angesehen werden, so soll dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein großer Teil auf die Nutzung von Tauschbörsen zurückzuführen ist. Die Mehrzahl der Internet-User hat schon einmal an sog. Tauschbörsen teilgenommen bzw. diese benutzt hat, um sich Musik, Computersoftware, Filme oder andere digitalen Inhalte herunter zu laden. Das dies aufgrund der größerer „Nähe“ zum Medium Internet und zur Computertechnik überwiegend, aber nicht ausschließlich auf die jüngeren Bevölkerungsschichten zutrifft, lässt sich nicht abstreiten. Im Jahr 2006 kamen auf jeden (legal) verkauften Tonträger in Deutschland ca. 15 bis 20 illegal Vervielfältigte und auf jeden (legalen) Musik-Download ca. 13 illegale Downloads über sog. Tauschbörsen. Statistische Analysen haben gezeigt, dass in Deutschland 50% des tagsüber insgesamt stattfindenden Internetverkehrs (sog. Traffic) durch die Nutzung von sog. Peer-to-Peer- Netzwerken verursacht wird. Nachts steigt die Zahl sogar auf über 80%!
In den Jahren 2003 bis 2006 wurden allein in Deutschland pro Jahr zwischen 300 und 600 Millionen Musiktitel illegal in Tauschbörsen vervielfältigt (Quelle: www.tagesschau.de vom 22.6.2007). Im Jahr 2007 sank die Zahl der illegal heruntergeladenen Musiktitel aufgrund der rechtlichen Verfolgungsmassnahmen nach Angaben des Bundesverbandes Musikindustrie um ca. 20 % auf 312 Millionen (Quelle: Heise Online www.heise.de/newsticker/meldung/108321 und www.heise.de/newsticker/meldung/104776 ). Dies entspricht allerdings nach wie vor in etwa dem 10-fachen des Marktvolumens legaler Musikdownloads, von denen es im Jahr 2006 in Deutschland über legale Downloadportale wie z.B. Musicload, iTunes etc. im Vergleich zu illegalen Downloads lediglich ca. 25 Millionen gab.
Die dadurch entstehenden wirtschaftlichen Schäden beziffert der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft in Deutschland jährlich auf ca. eine Milliarde Euro (Quelle: www.tagesschau.de vom 22.6.2007). Somit stellt dieses Problem eine große Gefahr für die gesamte Kreativwirtschaft dar.
Es steht damit fest, dass heutzutage durch illegale Nutzungs- und Verwertungsvorgänge insbesondere im Internet massenhaft Rechte am geistigen Eigentum verletzt werden und die Rechteinhaber dadurch immense wirtschaftliche Schäden erleiden. Auf Seiten der Rechteinhaber trifft es sowohl die „großen“ Medienkonzerne wie z.B. Plattenfirmen (sog. Major-Companies), Computersoftwarehersteller, Filmhersteller, als auch und insbesondere die an den betreffenden Werken mitwirkenden wie
z.B. Künstler, Musiker, Interpreten, Softwareentwickler, Grafikdesigner, Schauspieler und sonstige kreativ Schaffende, deren Leistungen unentgeltlich genutzt werden. Insbesondere im Bereich der Musik leiden viele Musiker, Bands, Sänger, Komponisten, Künstler und Interpreten besonders darunter, dass die Ergebnisse ihres geistigen Schaffens zwar nach wie vor gerne gehört werden, aber immer seltener dafür bezahlt wird. Unweigerliche Folge davon ist, dass Musiker, Bands und Künstler, ihre Tätigkeit auf Dauer einstellen müssen, da diese ihnen ein zum Leben notwendiges Einkommen nicht mehr ermöglicht. Folge davon ist eine Verarmung nicht nur der kreativ Schaffenden, sondern der gesamten Kultur und der kulturellen Vielfalt.
Kreativ Schaffende können ihre Tätigkeit nur dann ausüben, wenn sie dadurch ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Deshalb ist jeder dazu aufgerufen, geistiges Schaffen anzuerkennen und dadurch zu honorieren, dass er die jeweiligen Ergebnisse des Schaffens legal und entgeltlich erwirbt, anstelle sie sich kostenlos über illegale Quellen d.h. über Tauschbörsen zu beschaffen oder an Dritte weiter zu geben. Hier müssen dringend eine Sensibilisierung und ein Umdenken in der Bevölkerung stattfinden. Geiz ist eben gerade nicht geil, sondern fehl am Platz, wenn es um die Erhaltung der kreativen und künstlerischen Vielfalt geht. Hier sind alle aufgerufen, sowohl Lehrer, als auch Schüler und Eltern und nicht zuletzt insbesondere auch die Politik, damit geistiges Schaffen vom Gesetz ausreichend geschützt und dessen Vergütung gesichert wird. Die derzeitige Rechtslage – das zeigen die oben dargelegten Zahlen deutlich – ist nicht annähernd in der Lage, das geistige Eigentum in dem erforderlichen Maße zu schützen.
Privatkopie, Filesharing, Tauschbörsen, Urheberrechtsverletzung, Abmahnung und so weiter. All diese Begrifflichkeiten verursachen bei vielen nach wie vor Irritationen, weil Unklarheiten darüber bestehen, was gesetzlich zulässig und was verboten ist und welche möglichen Strafen und Ansprüche des Rechteinhabers das Verhalten des Rechtsverletzers nach sich ziehen kann. In den folgenden Fragen und Antworten soll Licht ins Dunkel gebracht werden. Anhand der nachfolgenden Fragen und Antworten kann jeder selbst überprüfen, ob sein Verhalten sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen bewegt bzw. sein Verhalten für die Zukunft entsprechend anpassen. Durch den nachfolgenden Leitfaden soll auch das Verständnis für den Wert des geistigen Eigentums geweckt werden und zu einem rechtmä§igen und fairen Umgang mit dem geistigen Eigentum angeregt werden.
Das Urheberrecht ist das Recht desjenigen, der ein persönliches geistiges Werk (Musik, Schrift, Computerprogramm, Film, Grafik, Gemälde etc.) geschaffen hat. Dieser soll darüber bestimmen können, wer dieses Werk nutzen und auswerten darf und in welchem Umfang der Werknutzer dies darf. Daher hat er sog. Ausschlie§lichkeitsrechte d.h. er kann Dritten die Nutzung gestatten oder diese von der Nutzung ausschlie§en. Diese Ausschlie§lichkeitsrechte dienen dazu, dem Urheber an der Verwertung seiner Werke angemessen zu beteiligen. Darüber hinaus existieren sog. verwandte Schutzrechte (z.B. das Leistungsschutzrecht des ausübenden Künstlers und des Tonträgerherstellers). Diese sind „schwächer“ ausgestaltet, als das Urheberrecht, verfolgen aber dennoch das gleiche Ziel, nämlich die angemessene Beteiligung des Künstlers am Produkt seines Schaffens bzw. die angemessene Beteiligung des Tonträgerherstellers als Gegenleistung für dessen wirtschaftliche Leistungen.
Geistiges Schaffen muss genauso vergütet werden wie eine körperliche Tätigkeit. Daher gibt das Gesetz dem Urheber die ausschlie§lichen Verwertungsrechte an seinem Schaffensprodukt. Diese kann er beschränkt oder unbeschränkt gegen Lizenzgebühren an Dritte weiter übertragen bzw. Dritten Nutzungsrechte daran einräumen und sich so seinen Lebensunterhalt verdienen. Auf diese Weise wird geistiges Schaffen „belohnt“ und für den Urheber überhaupt erst lohnenswert. Au§erdem wird dadurch die Mannigfaltigkeit in der Kultur und Kunst erst möglich. Denn nur dann, wenn geistiges Schaffen sich lohnt, wird es Menschen geben, die geistige Werke schaffen.
Urheberrechtlich geschützte Werke sind z.B. Werke der Musik und Tonkunst, der Literatur sowie Filmwerke, Bilder und Computerprogramme. Voraussetzung ist, dass das betreffende Werk einen gewissen Grad an Individualität aufweist und eine geistige Schöpfung darstellt, in der die Individualität des Schöpfers zum Ausdruck kommt. Hierunter fallen insbesondere Bücher, Hörbücher, Liedtexte, Gedichte, Sammelwerke, Kompositionen, Songs, Lieder, Kino- und TV-Filme, Musikvideos, Malerei, Fotos, Logos, Design, Software, Computerspiele und vieles mehr. Darüber hinaus sind im Bereich der Musik auch Leistungen von darbietenden Künstlern (Sänger, Musiker, Musikproduzenten etc.) und von Tonträgerherstellern geschützt (sog. Leistungsschutzrechte).
Der Schutz des Urhebers wird in Deutschland durch das seit 1965 in Kraft befindliche Urhebergesetz (UrhG) gewährleistet. Hier finden Sie den Gesetzestext: http://www.gesetze-im-internet.de
Gesetzlich verboten ist die Nutzung und Verwertung von nach dem Urhebergesetz geschützten Werken, denn dies ist grundsätzlich dem Urheber (d.h. dem Schöpfer des Werkes) und/oder demjenigen, dem der Urheber Nutzungsrechte daran eingeräumt hat, vorbehalten.
Eine unerlaubte Nutzung liegt z.B. vor, wenn betreffende Werke öffentlich zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden (§§ 15ff. UrhG). Im Internet ist es also insbesondere verboten nach dem UrhG geschütztes geistiges Eigentum in Tauschbörsen anzubieten oder herunter zu laden. Dabei ist es unerheblich, ob das Kopieren bzw. Weitergeben und „Tauschen“ per Email, ICQ, Messenger-Software geschieht oder mittels Filesharing-Software bzw. „Tauschbörsen“ wie z.B. emule, edonkey, Bit-Torrent etc. oder mittels Download-Links über sog. One-Click-Hoster (wie z.B. Rapidshare). All diese Verhaltensweisen sind grundsätzlich gesetzlich verboten und stellen sogar Straftaten dar (vgl. §§ 106 ff. UrhG).
Die sog. Privatkopie ist gem. § 53 UrhG zulässig. Derjenige, der urheberrechtlich geschützte Werke Familienmitgliedern und engsten Freunden d.h. in einem eng begrenzten Rahmen kostenlos kopiert (z.B. einen Musik-Mix auf CD brennt) oder sich selbst eine Sicherungskopie eines Originals anfertigt, darf das tun. Wichtig ist, dass man über die Originale (z.B. gekaufte Original-CD/DVD) verfügt und sich diese auf legalem Weg besorgt hat. Achtung: Up-/Downloads in Tauschbörsen sind nicht von dem Recht auf Privatkopie gedeckt, sondern verboten und sogar strafbar! Dies hat der Gesetzgeber in der zum 1.1.2008 in Kraft getretenen Urheberechtsnovelle (sog. 2. Korb) nochmals ausdrücklich klargestellt (§ 53 Ab.s1 UrhG).
Unrechtmä§ige Vorlagen (z.B. Kopien oder Downloads aus illegalen Quellen) dürfen nicht weiter kopiert werden! Wer eine offensichtlich unrechtmä§ige Kopie weiter vervielfältigt, macht sich strafbar und schadensersatzpflichtig. Das gilt zum Beispiel für Kopien von kopiergeschützten Original-CDs oder für illegale Downloads aus sog. Internet-Tauschbörsen und Filesharing-plattformen sowie für das Kopieren CDs, Computerspielen und Filmen, wenn als Vorlage keine rechtmä§ig erworbenen Originale verwendet werden.
Wenn Originale einen Kopierschutz haben, dürfen sie nur analog kopiert werden – zum Beispiel von der CD auf eine Kassette. Der Inhalt darf also nicht auf einen andere digitalen Datenträger (z.B.CD, iPod etc.) gebrannt bzw. kopiert werden.
Tauschbörsen sind nicht per se illegal. Aber dennoch gilt: Finger weg von illegalen Downloads aus Tauschbörsen! Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet dürfen nicht herunter geladen werden. Au§erdem dürfen urheberrechtlich geschützte Werke nicht öffentlich zugänglich d.h. im Rahmen von Tauschbörsen Dritten mittels Upload angeboten werden. Das hat der Gesetzgeber zum 1.1.2008 mit der Novellierung des § 53 UrhG nochmals ausdrücklich klargestellt.
Vorsicht also bei kostenlosen Film- und Song-Angeboten aus zweifelhaften Quellen. Bei legalen Anbietern im Netz sind Downloads in der Regel kostenpflichtig. Stehen Musik, Filme, Software etc. gratis zum Download zur Verfügung, sollten Nutzer genau hinschauen – vor allem, wenn die gleichen Werke bzw. Produkte anderswo Geld kosten.
» Finger weg von illegalen Downloads und P2P/Tauschbörsen, da ein Gro§teil der dort „getauschten“ Dateien urheberrechtlich geschützt ist!
Die Titel dürfen in der Regel auf dem Computer gespeichert und angehört werden sowie auf eine CD gebrannt werden. Allerdings ist es nach den Nutzungsbedingungen oft untersagt, sie auf weitere CDs zu brennen oder auf MP3-Player zu überspielen und weiterzugeben. Hierzu sollte man sich die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Anbieter bzw. Downloadshops genau durchlesen. Grundsätzlich gilt das oben unter dem Stickwort „Privatkopie“ Gesagte.
Hintergrundmusik, das Streaming über sog. Musik-Player, Free-Downloads, Bilder, Landkarten etc. sind in der Regel dann verboten, wenn man die betreffenden Inhalte nicht vom Rechteinhaber lizenziert (d.h. die entsprechenden Nutzungsrechte dafür erworben) hat.
Dies gilt auch und unabhängig davon, ob die Website privat ist und nicht Gewinn orientiert bzw. gewerbsmäßig betrieben wird. Wer auf solche „Gimmicks“ nicht verzichten will, muss sich in der Regel an die jeweiligen Rechteinhaber wenden und die für die gewünschte Nutzung erforderlichen Rechte erwerben. Bei Musik ist hier in der Regel die GEMA zuständiger Ansprechpartner, da sie die Rechte treuhänderisch wahrnimmt und Nutzungsrechte vergibt. Das gilt auch für Podcasts und selbst produzierte Radiosendungen im Internet.
Aufpassen sollte man auch bei der Verwendung von Landkartenausschnitten. Wer den Weg zu einer Party oder zu seinem Büro beschreiben will, sollte lieber selbst eine Skizze anfertigen, als eine Karte zu verwenden, an der ein Kartenverlag geschützte Rechte besitzt oder alternativ die Karte vom Verlag lizenzieren.
Dieser Fragen- und Antwortenkatalog erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die enthaltenen Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Es wird aber darauf hingewiesen, dass einzelne der aufgeworfenen rechtlichen Fragen in der Literatur und/oder Rechtsprechung kontrovers diskutiert werden. Sämtliche Angaben verstehen sich daher ohne Gewähr.
Sie sind Inhaber von Urheberrechten oder sonstigen geistigen Schutzrechten? Dann sind Sie höchst wahrscheinlich bereits Geschädigter der im Internet massenhaft stattfindenden Verletzungen geistiger Schutzrechte. Unser Ziel ist es, Ihr geistiges Eigentum zu schützen, indem wir Rechtsverletzungen verfolgen und gegen die Rechtsverletzer zivilrechtlich und ggf. auch strafrechtlich vorgehen. Im Rahmen dessen verpflichten wir die Schädiger insbesondere zur Unterlassung für die Zukunft und setzen gegen diese Schadensersatzansprüche durch. Dadurch werden Rechtsverletzungen an Ihren Produkten für die Zukunft erfolgreich unterbunden und Sie erhalten eine angemessene Kompensation für die wirtschaftlichen Einbußen, die Sie durch die festgestellten Rechtsverletzungen erlitten haben.
Geistiges Eigentum ist nicht greifbar. Kopieren, Verbreiten und Stehlen von geistigem Eigentum ist für jeden Computernutzer heute per Mausklick in Sekundenschnelle möglich. Dies hat in den letzten Jahren zu einer massiven Abnahme der Wertschätzung geistigen Eigentums geführt. Teilweise fehlt bei den Rechtsverletzern sogar jegliches Unrechtsbewusstsein und es wird als 'normal' angesehen, sich aus dem Internet über verschiedene Quellen illegal mit der aktuellen Musik, Software, Hörbüchern oder den neusten Computergames und Filmen zu versorgen, ohne dafür ein Entgelt zu entrichten. Zahlreiche Netzwerke und Communities bieten im Internet hierzu mannigfaltige Möglichkeiten, um teilweise sogar vor der offiziellen Veröffentlichung an illegale Vervielfältigungen der neusten geistigen Schaffensprodukte zu kommen. Aufgrund der Einfachheit der Beschaffung und der vermeintlichen Anonymität im Internet wird diese Möglichkeit im Stile einer Wildwest-Manier massenhaft wahrgenommen und es wird sich mit zunehmender Beliebtheit kostenlos bedient. Dadurch entsteht in den betroffenen Kreisen ein immenser wirtschaftlicher Schaden. Gleichzeitig sinkt die Wertschätzung geistigen Eigentums allgemein.
Diese Taten sind keine Bagatellen oder Kavaliersdelikte vereinzelter Jugendlicher, sondern finden massenhaft und weltweit statt und ziehen sich durch alle Bevölkerungs- und Altersschichten. Beispielsweise wurden in den letzten 3 Jahren alleine in Deutschland pro Jahr mehr als 400 Millionen Musiktitel im Internet über sog. Tauschbörsen bzw. Peer-to-Peer-Netzwerke illegal kopiert. Das ist ca. die zehnfache Menge der im gleichen Zeitraum legal über das Internet verkauften Musiktitel. Durch die weltweite Vernetzungsmöglichkeit im Internet drohen aufgrund dieser massenhaften illegalen Vervielfältigungen ganze Wirtschaftsbranchen zerstört zu werden.
Ihre Rechte stellen Ihr geistiges Eigentum und Ihr Kapital dar. Diese zu schützen sollte daher oberste Priorität haben. Denn jede illegale Nutzung verletzt nicht nur abstrakt Rechte, sondern verursacht einen messbaren wirtschaftlichen Schaden. Durch jede illegale Verbreitung Ihrer Produkte werden Ihre Umsätze und Ihr wirtschaftlicher Erfolg geschmälert. Ein sich positiv niederschlagender Werbeeffekt durch die illegale Verbreitung geistiger Produkte ist dabei reine Fiktion. Derjenige, der sich beispielsweise ein Musikalbum oder ein Computerprogramm illegal und kostenlos aus einer Internet-Tauschbörse herunter geladen hat, wird dieses Produkt im Regelfall gerade nicht mehr auf legalem Wege erwerben. Bei vielen Schutzrechtsinhabern findet in jüngster Zeit eine Sensibilisierung dahingehend statt, die eigenen Rechte wirksam und nachhaltig zu verteidigen und Rechtsverletzungen zu ahnden. Nur auf diese weise kann der 'Copy-and-Paste-Kultur' Einhalt geboten werden.
Wenn Sie sich einen Eindruck von der Tragweite der im Internet stattfindenden Rechtsverletzungen an Ihren geistigen Produkten machen wollen, kontaktieren Sie uns. Wir lassen Ihnen von einem kooperierenden Dienstleister eine kostenlose Testauswertung anfertigen. Anhand derer können Sie sich einen Eindruck vom Ausmaß und der Anzahl der stattfindenden Verletzungshandlungen an Ihren Produkten verschaffen. Sie werden möglicherweise schockiert sein!
Im Vordergrund unserer Tätigkeit steht die Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister, der die Rechtsverletzungen mit einer dem Stand der Technik entsprechenden spezialisierten Ermittlungs-Software zunächst ermittelt und dokumentiert. Im Anschluss daran werden wir nach Absprache sowohl zivil-, als auch ggf. strafrechtlich für Sie tätig. Die Ermittlung der Personendaten der potentiellen Rechtsverletzer erfolgt dabei in der Regel aufgrund des seit dem 1.9.2008 bestehenden zivilrechtlichen Auskunftsanspruches gem. § 101 UrhG auf gerichtlichem Wege d.h. ohne Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden. Anschließend werden die Rechtsverletzer zunächst außergerichtlich und im weiteren Verlauf ggf. auch gerichtlichem Wege zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet. Dadurch werden die Täter auf die Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens aufmerksam gemacht, für die Wahrung geistigen Eigentums sensibilisiert und zu zukünftigen rechtstreuen Verhalten wirksam und verbindlich mittels einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet. Au§erdem werden die Ihnen durch die illegalen Nutzungshandlungen entstandenen Schäden im Rahmen der Geltendmachung der Ihnen zustehenden zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche gegen die Täter in angemessener Höhe durchgesetzt.
Sie haben Fragen zu oder Interesse an unserer Dienstleistung? Gerne erläutern wir Ihnen unsere Tätigkeit in einem ausführlichen Gespräch.
Ansprechpartner Herr Rechtsanwalt Christian Weber
Email info@wesaveyourcopyrights.org
Telefon +49 (0) 69 - 201 603 14
Rechtsanwalt Christian Weber
Postfach 70 12 01
60562 Frankfurt/M
Email info@wesaveyourcopyrights.org
Fax +49 (0) 69 - 201 603-16
USt.-Ident.-Nr.: DE212509452
In Kooperation mit:
NÜMANN + LANG
Rechtsanwälte
Kriegsstraße 45
D-76133 Karlsruhe
Fax: +49 (0) 721 570 40 93-11
Email info@nuemann-lang.de
USt.-Ident.-Nr.: DE257166178
Berufsrechtliche und verbraucherrechtliche Hinweise:
Es wird ausdrücklich auf die berufsrechtlichen
Vorschriften für Rechtsanwälte hingewiesen.
Diese sind abrufbar unter www.brak.de
unter der Rubrik "Berufsrecht".
Zuständige Berufskammern:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe